Stiftungszweck

Auszug aus der Satzung

 

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Stiftung ist eine an christlichen Werten ausgerichtete Förderung der Altenhilfe.
  3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht vornehmlich durch Beschaffung, Förderung, Erhaltung von oder Beteiligung an seniorengerechten und preiswerten Wohnmöglichkeiten, möglichst durch komplette Gebäude mit Gemeinschaftsräumen, vorzugsweise im Großraum Wiesbaden, für ältere Alleinstehende oder Paare mit bewusst christlichem Hintergrund. Wohnraum kann für Personen, die einkommensschwach und vermögenslos sind, subventioniert werden. Stiftungszweck ist ferner die Errichtung, der Betrieb und/oder die Kooperation mit einem Pflegeheim.
  4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Die Stiftung ist vom Finanzamt Wiesbaden mit Bescheid vom 08.07.2013 als gemeinnützig anerkannt worden. Sie darf wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen. Der letzte Freistellungsbescheid ist auf den 14.11.2022 datiert.

Die Stiftung ist gemäß Artikel 19 der Verfassung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. (nachfolgend Bund genannt) eine rechtlich selbstständige Einrichtung im Status der Bekenntnisgemeinschaft mit dem Bund, die in Zielsetzung und Arbeitsweise der Präambel und den Aufgaben gemäß der Verfassung des Bundes entspricht.



Die Liebe zu Gott und den Menschen ist spürbar

Konrad Böttger
Vorsitzender Stiftungsrat